Wollen Sie durch Ihr Testament Gutes tun?

 

AMINA möchte Sie darüber informieren, welche Möglichkeiten es gibt, einen Teil Ihres Erbes Menschen in Not zu widmen. Wir haben uns über Themen wie die Familienerbfolge, das Pflichtteilsrecht, das Erbschaftsteuergesetz oder das Vermächtnis kundig gemacht. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Genaueres über die genannten Themen erfahren wollen! Wir berichten Ihnen gerne über unsere Projekte für notleidende Menschen auf der ganzen Welt.

 

 

Mein letzter Wille

 

Ein Testament kann eigenhändig oder mit Hilfe eines Notars verfasst werden. Die günstigste und schnellste Variante ist das eigenhändig verfasste Testament. Das Testament muss komplett handschriftlich, persönlich vom Erblasser geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen sein.

 

Um Fehler zu vermeiden, die ein Testament im Falle einer Anfechtung unwirksam machen, empfiehlt es sich, das Testament „öffentlich“ von einem Fachmann errichten zu lassen. Dabei handelt es sich um ein Testament, welches mündlich oder schriftlich entweder vor Gericht oder vor dem Notar errichtet wird. Auf diesem Wege werden Ihre Wünsche in die korrekte Form gebracht und das Testament in amtliche Verwahrung genommen.

 

 

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